Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis oder Thai Bürger, die mehr als ein Jahr im Ausland gelebt haben können Umzugsgut einmalig per Luft- oder See zollfrei wieder einführen.
Weitere Kriterien sind:
- Die Sendung muss innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Ankunft des Warenbesitzers mit seinem Non-Immigrant-Visum oder Ankunftsstempel im Reisepass eintreffen.
- Die Sendung darf nicht mehr als 30 Tage vor der Ankunft des Eigentümers und nicht mehr als 90 Tage nach seiner letzten Ankunft in Thailand in Thailand eintreffen.
- Für Rückkehrer muss dies bei der letzten Ankunft geschehen.
- Die Fracht darf nur gebrauchte Haushalts- und persönliche Gegenstände enthalten (keine neuen Gegenstände).
- Zoll erlaubt jeweils ein Elektrogerät jeder Art. Doppelte Gegenstände unterliegen der Zollgebühr.
- Haushaltsgüter müssen aus dem Land stammen, in dem der Warenbesitzer vor dem Umzug nach Thailand gelebt oder gearbeitet hat.
- Der Warenbesitzer muss mit einem 90-tägigen „Class B“ (Geschäft) Non-Immigrant-Visum (für Nicht-Thailänder) nach Thailand einreisen.
- Der Warenbesitzer hat eine 12-monatige Arbeitserlaubnis (ohne Bedingungen) und ein 12-monatiges Visum, das von der thailändischen Einwanderungsbehörde gestempelt wurde.
- Der normale Prozess zur Ausstellung einer Arbeitserlaubnis kann 4-8 Wochen dauern (für Nicht-Thailänder).
- Der Warenbesitzer hat noch nie Waren nach Thailand importiert (für Rückkehrer).
- Der Warenbesitzer muss sich im Ursprungsland mindestens 365 Tage aufgehalten haben (für Rückkehrer).
- Wenn der Warenbesitzer während seines Aufenthalts im Ausland Thailand besucht, darf dies jeweils nur maximal 3 Monate dauern (für Rückkehrer).
- Der Warenbesitzer darf sich in den letzten 1–2 Jahren nach Ankunft der Sendung im Hafen bei keiner Reise länger als 90 Tage in Thailand aufgehalten haben.
- Wenn der Warenbesitzer Thailand mehrmals während seines Aufenthalts im Ausland besucht, muss er gegenüber dem thailändischen Zoll gute Gründe und Erklärungen vorlegen (für Rückkehrer).
- Rückkehrer müssen mindestens 1 Jahr im Ausland verbracht haben, um für eine steuer- und zollfreie Wiedereinreise in Betracht zu kommen. Reisen nach und von Thailand während des Aufenthalts im Ausland können sie von der Befreiung disqualifizieren.
- Ein physischer Stempel im Reisepass und eine Kopie des thailändischen Personalausweises sind erforderlich.
Der Original Text kann hier nachgelesen werden – am Besten mit Google Chrome http://tinyurl.com/2cxrj36x