Das erste, woran Sie denken sollten, wenn Sie planen, eine Immobilie in Thailand zu kaufen, ist, dass es Ausländern nach thailändischem Recht nicht erlaubt ist, Land direkt in ihrem Namen zu besitzen. Ausländer können sich jedoch rechtmäßig Eigentum mit Hilfe von rechtlicher Unterstützung sichern, um das Eigentum an dem Land zu kontrollieren. Viele Investoren haben diesen Weg in den letzten Jahren als nützlich empfunden, um thailändisches Land zu kaufen, zu besitzen, zu bauen und zu entwickeln.
Landbesitz
Die beiden beliebtesten Möglichkeiten für Ausländer, Land zu erwerben, sind:
Langfristige Pachtverträge
Dies ist insgesamt ein genehmigender, problemloser Prozess für Ausländer, um Eigentum in Thailand zu besitzen. Langfristige Pachtverträge sind in Thailand sicher und unkompliziert. Normalerweise wird ein anfänglicher Pachtvertrag für einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschlossen, nach Ablauf besteht die Möglichkeit, ihn zweimal für eine 90-jährige Pachtdauer mit dem Landbesitzer zu verlängern, aber diese sind nach thailändischem Recht möglicherweise nicht durchsetzbar . Daher kann der Vermieter die Immobilie nach Ablauf des Mietvertrags nicht in Besitz nehmen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die andere Alternative besteht darin, ein Unternehmen zu gründen, d. h. ein mehrheitlich in thailändischem Besitz befindliches Unternehmen, bei dem es einfach darum geht, einen Anwalt oder Buchhalter vor Ort zu haben, der problemlos die Bestimmungen arrangieren kann, nach denen Sie legal Land unter dem Firmennamen erwerben können. Wir beraten Sie hierzu kostenlos oder empfehlen Ihnen einen zuverlässigen Immobilienbuchhalter zur Kaufberatung.
Als Ausländer dürfen Sie 49 % der Anteile an einem thailändischen Unternehmen besitzen, die restlichen Anteile müssen von thailändischen juristischen Personen gehalten werden, die Ihnen die Kontrolle über ihre Anteile übertragen. Das Land wird im Besitz des Unternehmens sein, aber als Geschäftsführer würden Sie die Stimmrechte der anderen Anteile kontrollieren, und daher haben Sie die Verfügungsgewalt über das Eigentum an dem Land. Die neueren Vorschriften verlangen, dass dieses Unternehmen ein aktives Geschäft betreibt und Steuern zahlt. Jeder Verstoß wird strafrechtlich verfolgt.
Eigentum an Eigentumswohnungen
Ausländische Staatsangehörige müssen sich gemäß Abschnitt 19 des thailändischen Eigentumswohnungsgesetzes für ausländisches Eigentum qualifizieren. Allerdings können sie das Grundeigentum von 49 % der gesamten verfügbaren Wohneinheit besitzen und müssen von der Rechtsprechung für Eigentumswohnungen eine Garantieerklärung anfordern, in der der Anteil des ausländischen Eigentums dargelegt ist, der dem Land Department bei der Eigentumsübertragung vorgelegt werden muss. Beispielsweise sind innerhalb eines Eigentumswohnungsprojekts, das aus 100 Einheiten besteht, typischerweise 49 unter ausländischem Eigentumstitel zum Kauf verfügbar.
Um dies dem Landesministerium nachzuweisen, muss der Ausländer 100 % der Gelder nur in Fremdwährung vorlegen und würde ein Devisentransaktionsformular (FETF) benötigen, das bei jeder thailändischen Bank leicht erhältlich ist. Aufgrund strenger Geldwäschevorschriften muss ein FETF verarbeitet werden, um Komplikationen und Überweisungssteuern bei der Rückführung von Geldern zu vermeiden, falls ein Ausländer die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchte.
Hinweis: Ein FETF für eingehende Überweisungen mit Beträgen von mindestens dem Gegenwert von 20.000 USD. Den Zahlungszweck sollten Sie auf dem Zahlungsauftragsformular im Feld für eine Mitteilung an den Begünstigten deutlich angeben, einschließlich des Namens der Eigentumswohnung und der Wohnungsnummer.