Es ist wichtig zu beachten, dass es bei einem Kauf einer Immobilie in Freehold-Eigentum in Thailand Beschränkungen für Ausländer gibt. Ausländer dürfen nur bestimmte Arten von Immobilien erwerben und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie als thailändischer Staatsbürger eine Immobilie in Thailand kaufen möchten, müssen Sie jedoch keine dieser Beschränkungen beachten.
Wenn Sie als thailändischer Staatsbürger eine Immobilie in Thailand im Freehold-Eigentum kaufen, fallen die folgenden Steuern und Gebühren an:
- Übertragungsgebühr: Diese Gebühr wird von der Landabteilung Thailands für die Übertragung des Eigentumsrechts an der Immobilie erhoben. Die Übertragungsgebühr beträgt in der Regel 2% des registrierten Werts der Immobilie.
- Grundsteuer: Diese Steuer wird jährlich von der Gemeinde erhoben, in der sich die Immobilie befindet. Der Steuersatz beträgt in der Regel 12,5% des Katasterwerts der Immobilie.
- Haushaltssteuer: Diese Steuer wird ebenfalls jährlich von der Gemeinde erhoben und basiert auf dem geschätzten Einkommen aus der Immobilie. Der Steuersatz beträgt in der Regel 10% des geschätzten Einkommens aus der Immobilie.
Bitte beachten Sie die folgende Tabelle für eine klare Zusammenfassung der Steuern und Gebühren, die mit dem Kauf einer Immobilie im Freehold-Eigentum in Thailand verbunden sind:
Steuer/Gebühr | Satz | Wer zahlt | Zahlungshäufigkeit |
---|---|---|---|
Übertragungsgebühr | 2% des registrierten Wertes | Käufer | Einmalige Zahlung bei Eigentumsübertragung |
Grundsteuer | 12,5% des Katasterwerts | Käufer | Jährlich |
Haushaltssteuer | 10% des geschätzten Einkommens | Käufer | Jährlich |