Kurz gesagt, Ausländer können ein Haus besitzen, aber nicht das Grundstück darauf, da das Haus als beweglich behandelt wird.
Langer Text von https://www.thailandlawonline.com/thai-real-estate-law
Das Eigentum an einem Haus in Thailand kann getrennt von dem Grundstück, auf dem es steht, übertragen werden. Grundstück und Haus können unterschiedliche Eigentümer haben, und bei einem langfristigen Mietvertrag wird dringend empfohlen, das richtige Verfahren einzuhalten, um das rechtmäßige Eigentum an dem Haus zu erlangen. Die Übertragung einer vom Grundstück getrennten Struktur muss schriftlich erfolgen und bei der zuständigen Behörde (d. h. der Zweigstelle des Land Department oder dem Provinzbüro) registriert werden. Das Recht, ein Gebäude auf dem Land eines anderen zu besitzen, bezieht sich immer auf die Laufzeit eines Rechts, das Land zu nutzen und zu besitzen (d. h. die Laufzeit des Pachtvertrags und/oder die Laufzeit des Baurechts).