Kurz gesagt, ausländische Staatsangehörige können mit nur wenigen Ausnahmen Land in Thailand besitzen
Langer Text von https://www.thailandlawonline.com/thai-real-estate-law
Landbesitz in Thailand wird durch das Land Code Act geregelt und nach thailändischen Landgesetzen dürfen nur thailändische Staatsangehörige Land besitzen oder ein bestätigtes Recht auf Landbesitz haben. Ausländer dürfen kein Land besitzen, es sei denn, es gibt einen Vertrag oder eine Ausnahmeregelung, die es dem Ausländer erlaubt, Land in Thailand zu besitzen (Abschnitt 86). Thailand hat derzeit mit keinem Land einen Vertrag, der es einem Ausländer erlaubt, Land in Thailand zu erwerben. Jeder Ausländer, der gegen die Beschränkungen des ausländischen Grundbesitzes verstößt, kann mit einer Geldstrafe belegt und/oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren belegt werden (Land Code Act Sektion 111). Nur ein Ausländer, der gemäß Abschnitt 96 bis des Land Code Act qualifiziert ist, darf bis zu 1600 Quadratmeter (oder 1 Rai) Land für Wohnzwecke in bestimmten Gebieten besitzen. Ausländischer Landbesitz nach Abschnitt 96 bis erfordert unter anderem eine Investition von nicht weniger als 40 Millionen Baht in von der BOI genehmigte thailändische Anleihen und Vermögenswerte, die der thailändischen Wirtschaft zugutekommen müssen und die Genehmigung des Innenministers erfordern. Wenn ausländischem Landbesitz unter dieser Ausnahme gewährt wird, ist er auf die Lebensdauer der Person beschränkt, der das Recht gewährt wurde, das Land zu besitzen (nicht übertragbar, nicht vererbbar). Die Erlaubnis zum ausländischen Grundbesitz nach § 96 bis GGB wird nur selten beantragt oder erteilt.
Ausländische Unternehmen, die ein Geschäft in Thailand betreiben, können für die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit in Thailand besondere Privilegien und Ausnahmen für Landbesitz durch das Board of Investment gemäß Abschnitt 27 des Investment Promotion Act und gemäß Abschnitt 44 des Industrial Estate Authority of Thailand Act oder erhalten Abschnitt 65 des Mineralölgesetzes. Diese Befreiung erfordert hohe Investitionen und ist auf die Dauer ihres Geschäfts beschränkt.
Erbschaft von Grundstücken (von Ausländern)
Gemäß Abschnitt 93 des Land Code Act kann ein Ausländer, der als gesetzlicher Erbe ein Grundstück erwirbt, mit Genehmigung des Innenministers ein Eigentum an diesem Grundstück haben. Beachten Sie, dass Abschnitt 93 Land Code Act sich nur auf ausländischen Landbesitz im Rahmen eines Abkommens bezieht und nicht beispielsweise auf Ausländer, die Land von ihrem thailändischen Ehepartner erben. Ein ausländischer Ehepartner eines thailändischen Staatsangehörigen kann Land erben, aber kein Eigentum an Land registrieren und muss das Land innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Erwerbs verkaufen.
- The “Civil code book IV Property”.
- The “Thailand Land Code Act”.
- The “Civil code book III ‘Specific Contracts”.
- The “Thailand Condominium Act”.