Kurz gesagt, ausländische Personen können eine Eigentumswohnung oder Wohnung in einem Gebäude besitzen, in dem der ausländische Eigentumsanteil 49 % nicht übersteigt.
Langer Text von https://www.thailandlawonline.com/thai-real-estate-law
Ausländer und ausländische „juristische Personen“ können eine Wohneinheit in einem Gebäude besitzen, das gemäß dem thailändischen Eigentumswohnungsgesetz registriert und lizenziert ist. Abschnitt 19 dieses Gesetzes regelt ausländisches Eigentum an Eigentumswohnungen, das unter anderem das ausländische Eigentum an einem Eigentumswohnungsgebäude begrenzt und nicht mehr als 49 % aller Einheiten in einem Eigentumswohnungsprojekt in ausländischem Besitz sein dürfen.
Wenn die Gesamtnutzfläche aller Einheiten zusammen 6000 Quadratmeter beträgt, können 2940 Quadratmeter in ausländischem Besitz sein, oder im Falle von 100 gleichen Wohneinheiten in einem Eigentumswohnungsgebäude können bis zu 49 der Einheiten in ausländischem Besitz sein, 51 oder mehr müssen es sein Thailändischer Besitz. Darüber hinaus müssen sich Ausländer für das Eigentum nach Abschnitt 19 qualifizieren, was normalerweise bedeutet, dass der Ausländer ausländische Währung nach Thailand gebracht haben muss, die mindestens dem Gesamtkauf der Eigentumswohnung entspricht, und diesen Betrag in thailändischen Baht umgetauscht haben muss. Die Empfängerbank in Thailand stellt Dokumente für die Überweisung und den Umtausch von Fremdwährungen bereit, und diese Nachweise müssen dem Land Department vorgelegt werden, um ausländisches Eigentum zu registrieren. Es ist zu beachten, dass ausländisches Eigentum ein individuelles persönliches Recht des Ausländers ist, der sich nach § 19 qualifiziert hat, und daher ausländisches Eigentum an der Einheit nicht auf einen anderen Ausländer übertragbar ist, es sei denn, dieser Ausländer (einschließlich ausländischer Erben) ist ebenfalls für Eigentum nach § 19 qualifiziert das Wohnungseigentumsgesetz.
Falls ausländische Eigentumseinheiten in einem Eigentumswohnungsprojekt nicht mehr verfügbar sind, können die verbleibenden Einheiten an Ausländer vermietet werden. Für die Anmietung einer Eigentumswohnung durch Ausländer gilt das normale Mietrecht. Es gibt kein gesondertes Gesetz, das das Mieten oder Mieten von Eigentumswohnungen durch Ausländer im Gegensatz zum Kauf einer Eigentumswohnung regelt.
Ausländisches Eigentum besteht nur in einer Eigentumswohnung, die gemäß dem Thailand Condominium Act registriert und lizenziert ist. In den touristischen Gebieten Thailands sind Mehrfamilienhäuser üblich, die nicht als Eigentumswohnungen registriert und lizenziert sind. Diese Mehrfamilienhäuser sind im Grunde wie jedes andere Gebäude und der Eigentümer kann Teile seines Gebäudes zu seinen eigenen Bedingungen vermieten. Nicht eingetragene Mehrfamilienhäuser könnten beispielsweise als eine Art Time-Sharing verkauft werden, bei dem die Einheiten durch Mietverträge an viele verschiedene Parteien verkauft werden, die jeweils einen bestimmten Zeitblock haben, in dem sie die Wohnung nutzen können.